ANTI-GELDWÄSCHE-RICHTLINIE (AML) – GOLDSPIN
1. Einleitung
Goldspin („wir“, „uns“, „Unternehmen“) ist bestrebt, alle anwendbaren rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, illegale Finanzströme zu erkennen, zu verhindern und an die zuständigen Behörden zu melden. Wir legen Wert darauf, dass unsere Dienste nicht für Geldwäschezwecke missbraucht werden und verpflichten uns zum Schutz der Integrität unserer Plattform sowie unserer Kunden.
2. Gesetzliche Grundlagen
Unsere Anti-Geldwäsche-Richtlinie orientiert sich insbesondere an folgenden Rechtsvorschriften und Empfehlungen:
- Geldwäschegesetz (GwG) in der jeweils gültigen Fassung (umgesetzt in deutsches Recht).
- EU-Richtlinien zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (z. B. AMLD).
- Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
- Weitere anwendbare deutsche und internationale Normen.
Goldspin überprüft die Richtlinie regelmäßig und aktualisiert sie bei Änderungen der Rechtslage oder behördlichen Anforderungen.
3. Grundprinzipien unserer AML-Politik
-
Kundenidentifizierung (KYC – Know Your Customer)
- Wir führen verbindliche Verfahren zur Identitätsprüfung unserer Kunden durch, um anonymes oder fiktives Handeln zu unterbinden.
-
Risikobasierter Ansatz
- Kunden und deren Transaktionen werden auf der Grundlage eines internen Risikomodells bewertet und je nach Risikostufe (z. B. Standard- versus Hochrisikokunde) unterschiedlich überprüft.
-
Überwachung von Transaktionen
- Wir setzen automatisierte und manuelle Verfahren ein, um ungewöhnliche oder auffällige Transaktionen zu erkennen und zu hinterfragen.
-
Verdachtsmeldung an Behörden
- Sollten wir einen konkreten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, melden wir dies unverzüglich an die zuständigen Behörden (z. B. FIU) und beachten das Tipping-off-Verbot (keine Information an den Kunden über die Meldung).
-
Mitarbeiterschulungen
- Unser Personal wird regelmäßig zu AML-relevanten Themen geschult, damit potenziell verdächtige Aktivitäten rechtzeitig erkannt und gemeldet werden können.
4. Know Your Customer (KYC)
4.1 Kontoeröffnung
- Bei der Registrierung in unserem System müssen Kunden wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu ihrer Person machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.).
- Je nach Risikobewertung können wir zusätzliche Dokumente verlangen, wie z. B. eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, einen Nachweis des Wohnsitzes (z. B. Rechnung eines Versorgungsunternehmens) oder Nachweise über die Herkunft der eingesetzten Gelder.
4.2 Laufende Aktualisierung
- Goldspin kann Kunden jederzeit auffordern, ihre Daten zu aktualisieren oder weitere Belege vorzulegen (z. B. im Rahmen von Enhanced Due Diligence). Bei Nichtbeibringung kann das Konto eingeschränkt oder gesperrt werden.
5. Risikobasierter Ansatz
-
Kategorisierung der Kunden
- Kunden werden in verschiedene Risikostufen eingeteilt (z. B. Standard-, mittlere und hohe Risikoklasse). Die Einteilung berücksichtigt Faktoren wie Wohnsitzland, Transaktionshistorie, Zahlungsmethoden, beruflicher Hintergrund, politisch exponierte Person (PEP) usw.
-
Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)
- Bei Kunden, die als Hochrisikokunden eingestuft werden (z. B. PEPs, Herkunft aus Ländern mit hohem Risiko), ergreifen wir erweiterte Maßnahmen wie Anforderung zusätzlicher Unterlagen zur Mittelherkunft oder Freigabe durch die Geschäftsleitung.
-
Monitoring
- Durch unsere internen und externen Monitoring-Tools werden Ein- und Auszahlungen kontinuierlich auf auffällige Muster überprüft. Im Verdachtsfall behalten wir uns das Recht vor, Transaktionen zu stoppen oder Konten zu sperren.
6. Überwachung von Transaktionen
- Automatisiertes Screening: Alle Transaktionen werden hinsichtlich Höhe, Häufigkeit, Zahlungsart und Länderbezug (Herkunft/Ziel) überprüft.
- Ungewöhnliche Aktivitäten: Beispiele verdächtiger Transaktionen können sein:
- Mehrere Einzahlungen in kurzer Zeit in sehr hoher Summe.
- Transaktionen über Drittkonten.
- Kunden aus Ländern, die von FATF oder EU auf eine schwarze/rote Liste gesetzt wurden.
- Nachforschungen: Im Zweifelsfall fordern wir zusätzliche Informationen oder unterbrechen den Transaktionsprozess, bis die Situation geklärt ist.
7. Verdachtsmeldung und Tipping-off-Verbot
-
Interne Meldung
- Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche potenziell verdächtigen Aktivitäten umgehend an den AML-Beauftragten zu melden.
-
Externe Meldung
- Wenn der AML-Beauftragte einen konkreten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung feststellt, wird eine Verdachtsmeldung an die zuständige Behörde (z. B. FIU) abgegeben.
- Kunden werden nicht darüber informiert, dass eine Meldung erfolgt ist („Tipping-off-Verbot“).
8. Politisch Exponierte Personen (PEP) und Länder mit hohem Risiko
- PEP: Goldspin beachtet besondere Verfahren (Enhanced Due Diligence) für politisch exponierte Personen sowie deren Familienangehörige oder nahe Mitarbeiter.
- Länder mit hohem Risiko: Transaktionen aus oder in Hochrisikoländer unterliegen verschärfter Prüfung. Bei Unklarheiten können wir die Geschäftsbeziehung ablehnen oder beenden.
9. Schulungen und Mitarbeiteranforderungen
- Alle relevanten Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um Methoden der Geldwäsche, gesetzliche Pflichten und interne Prozesse zu verstehen und sicher anwenden zu können.
- Die Schulungen umfassen praktische Szenarien, Verfahren zur Verdachtsmeldung und Umgang mit vertraulichen Kundeninformationen.
10. Aufbewahrung von Daten
- In Einklang mit dem Geldwäschegesetz und anderen einschlägigen Vorschriften werden AML-bezogene Dokumente (Kundeninformationen, Transaktionsdaten, Verdachtsmeldungen) über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum sicher archiviert (in der Regel 5 Jahre ab Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Durchführung der Transaktion).
- Daten sind nur autorisierten Mitarbeitern und ggf. Aufsichtsbehörden zugänglich.
11. Änderungen an der AML-Richtlinie
- Goldspin überprüft die Richtlinie in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen (z. B. bei neuen rechtlichen Anforderungen). Änderungen treten in Kraft, sobald sie durch entsprechende Veröffentlichung auf unseren offiziellen Kanälen mitgeteilt wurden.
12. Kontakt
- Goldspin – Abteilung AML
- [Adresse, Postleitzahl, Stadt]
- Telefon: [Nummer]
- E-Mail: [[email protected]]